In der Schweiz lassen sich Sachgeschenke an Mitarbeitende bis zu einer bestimmten Grenze ohne AHV-Beiträge und ohne Eintrag im Lohnausweis vergeben. Diese Grenze wurde per 1. Januar 2026 angehoben und gleichzeitig neu geregelt. Dieser Artikel erklärt die aktuelle Regel und zeigt 12 Geschenkideen.
Die neue Grenze: 600 Franken pro Jahr
Seit 1. Januar 2026 gilt: Sachgeschenke an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter bleiben bis zu einem Gesamtwert von 600 Franken pro Kalenderjahr von AHV-Beiträgen befreit und müssen nicht im Lohnausweis ausgewiesen werden. Das ist eine Änderung gegenüber der bisherigen Regel:
- Bis Ende 2025: Die Grenze lag bei 500 Franken, aber pro Anlass (Weihnachten, Dienstjubiläum, Hochzeit, Geburt eines Kindes usw.) – mehrere Anlässe im Jahr konnten sich also addieren.
- Ab 2026: Die Grenze liegt bei 600 Franken, aber als jährlicher Gesamtbetrag pro Mitarbeiter/in über alle Anlässe hinweg – wer mehrmals im Jahr schenkt, muss die Summe im Blick behalten, nicht nur den einzelnen Anlass.
Rechtsgrundlage ist Randziffer 2157 der Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML) des Bundesamts für Sozialversicherungen, ergänzt durch die gleichlautende Regelung in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises von ESTV und Schweizerischer Steuerkonferenz (SSK) – beide Regelwerke wurden für 2026 aufeinander abgestimmt.
Bargeld zählt nicht zur Freigrenze
Die Regelung gilt ausschliesslich für Sachgeschenke. Bargeld oder bar ablösbare Gutscheine (auch Gold- oder Silberbarren) sind davon ausgenommen und immer voll AHV-pflichtig und steuerpflichtig, unabhängig vom Betrag.
Kantonale Unterschiede: worauf achten?
Die 600-Franken-Grenze selbst ist über den Lohnausweis schweizweit einheitlich – sie gilt unabhängig vom Kanton, da alle Kantone denselben Lohnausweis als Grundlage für die Veranlagung verwenden. Was jedoch je nach Kanton und Gemeinde variiert, ist der Steuersatz, der auf einen allfälligen steuerpflichtigen Überschuss angewendet wird – etwa deutlich niedriger in Zug oder Schwyz als in Genf oder Waadt. Einige Kantone (darunter Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Jura, Neuenburg, Solothurn, Waadt und Wallis) verlangen zudem, dass der Lohnausweis direkt bei der kantonalen Behörde eingereicht wird – ein verfahrenstechnischer, kein inhaltlicher Unterschied.
12 Geschenkideen innerhalb der Grenze
1. Hoodie – The Rex: das Herzstück
Ein schwerer Hoodie aus 280g/m² Bio-Baumwolle, den Mitarbeitende wirklich tragen.
- Material: 90% Bio-Baumwolle, 10% Polyester.
- Branding: Stickerei, Druck oder Patches.
- Bestellung: MOQ 100 · ab CHF 40.09/Stück.
2. Sportsocken: der sichere Favorit
Das meistbestellte Produkt bei Sunday, ein kleines, unerwartetes Geschenk, das immer gut ankommt.
- Material: 80% Baumwolle, 17% Polyamid, 3% Elasthan.
- Branding: eingestrickte Logozonen.
- Bestellung: MOQ 100 · ab CHF 4.00/Stück.
3. RollTop Rucksack: die Alltagstasche
Ein wasserabweisender Rucksack mit Laptopfach, der schnell zur täglichen Tasche wird.
- Material: GRS-zertifiziertes recyceltes PU, wasserabweisend.
- Branding: Druck oder Stickerei.
- Bestellung: MOQ 25 · ab CHF 24.57/Stück.
4. Noise-Cancelling-Kopfhörer: die Premium-Wahl
Ein hochwertigeres Geschenk, das gut in die grosszügige 600-Franken-Grenze passt.
- Material: recyceltes ABS, ANC + ENC, faltbar.
- Branding: Digitaldruck oder Doming.
- Bestellung: MOQ 50 · ab CHF 24.46/Stück.
5. Bodywarmer – The Logan: die technische Schicht
Ein technisches Kleidungsstück, das sich sowohl für ein Dienstjubiläum als auch für ein Teamevent eignet.
- Material: wasserabweisende Aussenschicht, isolierende Füllung.
- Branding: Stickerei.
- Bestellung: MOQ 25 · ab CHF 37.66/Stück.
6. Bambus-Teeflasche: die natürliche Wahl
Eine Bambus-Außenhülle über einem langlebigen Edelstahl-Innenleben, eine wärmere Alternative zur reinen Metallflasche.
- Material: Edelstahl, Bambus.
- Branding: Lasergravur oder Druck.
- Bestellung: MOQ 50 · ab CHF 18.70/Stück.
7. A5-Notizbuch: FSC-zertifiziertes Papier
Ein A5-Hardcover mit Gummiband und Lesebändchen, praktisch und mit nachvollziehbarer Materialherkunft.
- Material: FSC-zertifiziertes Papier, PU-Einband.
- Branding: Prägung oder Druck auf dem Cover.
- Bestellung: MOQ 100 · ab CHF 4.58/Stück.
8. Premium Tote Bag: die leichte Tasche
Eine Tote Bag aus schwerer Baumwolle mit Premium-Griff, alltagstauglich genug, um wirklich genutzt zu werden.
- Material: 270g/m² Baumwolle.
- Branding: Druck oder individuelle Henkel.
- Bestellung: MOQ 100 · ab CHF 6.44/Stück.
9. Gestrickter Schal: das kuschelige Extra
Ein Artikel mit hohem wahrgenommenem Wert, ideal für ein Weihnachtsgeschenk.
- Material: 80% Viskose, 20% Polyester.
- Branding: Webetikett.
- Bestellung: MOQ 100 · ab CHF 7.66/Stück.
10. Recycelte Stahlflasche: der tägliche Begleiter
Vakuumisolation aus recyceltem Edelstahl, ein Geschenk, das täglich genutzt und gesehen wird.
- Material: recycelter Edelstahl.
- Branding: Lasergravur oder Druck.
- Bestellung: MOQ 50 · ab CHF 11.00/Stück.
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11. Kabelloses Powerbank: nützliche Alltagstechnik
Ein magnetisches kabelloses Powerbank aus recyceltem ABS-Kunststoff, wirklich nützlich für jede Dienstreise.
- Material: recyceltes ABS-Kunststoff.
- Branding: Tampondruck oder Digitaldruck.
- Bestellung: MOQ 50 · ab CHF 18.39/Stück.
12. Baseball Cap 6 Panel: das Alltagsaccessoire
Ein günstiges, gut sichtbares Accessoire, das das ganze Jahr über funktioniert.
- Material: 100% Baumwolle.
- Branding: Stickerei.
- Bestellung: MOQ 100 · ab CHF 8.34/Stück.
Und Geschenke an Geschäftspartner?
Für Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner gibt es in der Schweiz keine fixe Frankengrenze wie bei Mitarbeitergeschenken. Massgeblich ist der allgemeine Grundsatz der geschäftsmässigen Begründetheit: Das Geschenk muss dazu dienen, Geschäftsbeziehungen aufzubauen, zu pflegen oder zu verbessern, und in einem angemessenen Verhältnis zur Geschäftstätigkeit stehen. Bei der Mehrwertsteuer gilt eine separate Freigrenze von 500 Franken pro Empfänger und Kalenderjahr: Bleibt ein Geschenk darunter, entfällt die Eigenverbrauchsbesteuerung und der Vorsteuerabzug bleibt vollständig erhalten. Echte Werbegeschenke und Warenmuster, die der Umsatzgenerierung dienen, sind von dieser Grenze ganz ausgenommen.
Auf der Suche nach mehr Ideen? Die passende Liste findest du in 20 Geschenkideen für Mitarbeitende in der Schweiz.
Häufige Fehler
- Die alte 500-Franken-pro-Anlass-Regel weiterverwenden. Seit 2026 zählt der jährliche Gesamtbetrag über alle Anlässe hinweg, nicht mehr jeder Anlass einzeln.
- Kantonale Unterschiede bei der Grenze selbst vermuten. Die 600-Franken-Grenze ist schweizweit einheitlich; nur der Steuersatz auf einen allfälligen Überschuss variiert je nach Kanton und Gemeinde.
- Einen bar ablösbaren Gutschein als Sachgeschenk verbuchen. Nur echte Sachgeschenke fallen unter die Freigrenze, Bargeld und bar konvertierbare Gutscheine nie.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Die Regeln können sich ändern, prüfen Sie die Anwendung auf Ihre Situation mit Ihrem Treuhänder.
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