Allgemeine Geschäftsbedingungen
Last updated: 30. März 2026
Diese Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“ oder „Bedingungen“) stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen („Sie“ oder „Ihr“) und der Sunday Group BV („Sunday“, „wir“, „uns“ oder „unser“) dar, die Ihre Nutzung des Dienstes und Ihre Beziehung zu uns regelt.
Sie akzeptieren diese Nutzungsbedingungen und erklären sich mit ihnen einverstanden, indem Sie:
- auf den Dienst zugreifen oder ihn nutzen;
- durch Anklicken diese Nutzungsbedingungen akzeptieren oder
- diese Nutzungsbedingungen auf andere Weise akzeptieren.
Wenn Sie diesen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, sollten Sie den Dienst nicht nutzen (und haben auch keine Erlaubnis von uns, darauf zuzugreifen).
Vertragszusammenfassung
- Sunday entwirft Merchandise-Artikel nach den Wünschen des Kunden oder produziert Merchandise-Artikel auf Grundlage der Designs des Kunden
- Sunday bietet Lager- und Logistikdienstleistungen über die Plattform The Wardrobe an
- Die Annahme der Vereinbarung setzt voraus, dass der Kunde den Bedingungen von Sunday zustimmt
- Die Vereinbarung tritt am Datum der letzten Unterschrift in Kraft, bleibt ein Jahr lang bestehen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Parteien vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt wird
- Die Kündigung kann in gegenseitigem Einvernehmen oder unter bestimmten Bedingungen erfolgen (z. B. Insolvenz, Verletzung)
- Bei Kündigung müssen vertrauliche Informationen zurückgegeben oder vernichtet werden, und alle Zahlungen sind fällig. Alle ausgetauschten Informationen sind vertraulich
- Alle Designs müssen vor Produktionsbeginn stets genehmigt werden
- Der Kunde ist für Steuern und Zölle verantwortlich
- Zahlungsverzüge können zur Aussetzung des Dienstes führen
- Das geistige Eigentum von Sunday verbleibt bei Sunday, das geistige Eigentum des Kunden verbleibt beim Kunden
- Die Haftung von Sunday ist beschränkt, aber versichert
- Sunday haftet nicht für Transportschäden, es sei denn, sie wurden durch eigenes Verschulden verursacht; Sunday wird versuchen, Schadenersatz von Dritten zu erlangen
- Der Kunde muss genaue Versandinformationen bereitstellen
Geltungsbereich der Vereinbarung
Sunday ist ein Unternehmen, das sich mit dem Design und der Produktion von Merchandise-Artikeln beschäftigt. Sunday betreibt außerdem eine Plattform namens „The Wardrobe“. Diese Plattform wird genutzt, um den Vertrieb von Merchandise-Artikeln zu erleichtern und zu automatisieren.
Der Kunde möchte die folgenden Leistungen von Sunday in Anspruch nehmen:
- Das Design von Merchandise-Artikeln
- Die Produktion von Merchandise-Artikeln
- Logistik — die Nutzung von The Wardrobe
Die Parteien vereinbaren, dass diese Zusammenarbeit gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieser Vereinbarung (nachfolgend „die Vereinbarung“) durchgeführt wird.
1. Zweck
1.1. Diese Vereinbarung enthält die Bedingungen, unter denen Sunday dem Kunden die Leistungen erbringt.
1.2. Die vorliegende Vereinbarung enthält alle zwischen den Parteien bestehenden Abreden bezüglich der Leistungen.
2. Leistungsumfang
2.1. Das Design von Merchandise-Artikeln umfasst:
- Sunday erklärt sich bereit, Merchandise-Artikel für den Kunden zu entwerfen.
- Sunday wird eng mit dem Kunden zusammenarbeiten, um Designs zu entwickeln, die den Spezifikationen und Markenanforderungen des Kunden entsprechen.
2.2. Die Produktion von Merchandise-Artikeln umfasst:
- Sunday erklärt sich bereit, Merchandise-Artikel auf Grundlage der Designs zu produzieren.
2.3. Logistik — die Nutzung von The Wardrobe
Sunday erbringt die folgenden Lagerdienstleistungen für den Kunden:
- Entladen, Empfang, Sortierung und Zählung von Kartons
- Einlagerung von Produkten
- Zählung der Waren nach Stil/Farbe/Größe
- Senden der Zählergebnisse an die Sunday Wardrobe-Schnittstelle
- Ausführung von Kommissionieranfragen und Packlisten, insbesondere unter Vermeidung einer zu dichten Lagerung der Produkte
- Etikettierung für die Bestandsverwaltung
- Passive Rücksendungsbearbeitung (Rücksendung nach fehlgeschlagener Zustellung)
- Anbringen von Adressetiketten auf Kartons oder Versandbeuteln
- Vorbereitung für den Versand
- Senden von Versandinformationen an die dem Kunden zur Verfügung stehende Sunday Wardrobe-Schnittstelle
- Empfang von Kommissionieranfragen und Packlisten vom Kunden über die Sunday Wardrobe-Schnittstelle
Der Kunde kann Anfragen ausschließlich über die Schnittstelle der Sunday Wardrobe-Plattform stellen.
Der Kunde muss beim Versenden einer Kommissionieranfrage die Produktgröße und die Kartonabmessungen berücksichtigen, damit das Lagerpersonal alle Waren der Packlisten in den gewünschten Karton verpacken kann. Andernfalls stellt Sunday einen Karton mit Sunday-Branding bereit.
Sunday ist dafür verantwortlich, den allgemeinen Zustand des Lagers auf einem akzeptablen Niveau zu halten, was unter anderem Folgendes umfasst:
3. Zustandekommen der Vereinbarung und Änderungen
3.1. Die Annahme dieser Vereinbarung bedeutet, dass der Kunde vollständig auf die Anwendung seiner eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet.
3.2. Änderungen an der Vereinbarung sind stets schriftlich zu beantragen und zu bestätigen, und sollten daraus zusätzliche Kosten oder ein zusätzlicher Aufwand entstehen, können diese von Sunday in Rechnung gestellt werden.
4. Laufzeit und Kündigung
4.1. Diese Vereinbarung tritt am Datum der letzten nachstehenden Unterschrift in Kraft und bleibt vollumfänglich wirksam, bis sie gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen gekündigt wird.
4.2. Diese Vereinbarung kann jederzeit durch gegenseitiges Einvernehmen der Parteien beendet werden. Bereits an Sunday gezahlte Beträge bleiben jedoch nicht erstattungsfähig.
4.3. Der Kunde erkennt an, dass die folgenden Umstände kraft Gesetzes zur Kündigung der Vereinbarung im Sinne dieses Artikels führen, es sei denn, Sunday verzichtet schriftlich auf diese Kündigung und besteht auf der Ausführung der Vereinbarung, auf die Sunday Anspruch hat:
- Insolvenz oder Liquidation des Kunden.
- Ein Verstoß gegen eine Bestimmung der Vereinbarung, den der Kunde nicht innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes durch Sunday behebt, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, die Nichtzahlung eines aufgrund der Vereinbarung geschuldeten Betrags durch den Kunden.
- Jeglicher Verstoß gegen die in Ziffer 4.8 genannten Lizenzbeschränkungen.
4.4. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern sollen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen bezüglich Vertraulichkeit, Rechten des geistigen Eigentums, Freistellung und Haftungsbeschränkung, überdauern die Kündigung dieser Vereinbarung.
4.5. Bei Kündigung dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer:
- Jede Partei gibt unverzüglich alle vertraulichen Informationen und Materialien der anderen Partei in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle zurück oder vernichtet sie.
- Alle ausstehenden, von Sunday an den Kunden gestellten Rechnungen werden sofort fällig und zahlbar.
- Alle zum Zeitpunkt der Kündigung laufenden Arbeiten werden fertiggestellt und an den Kunden geliefert, vorausgesetzt, der Kunde vergütet Sunday diese Arbeiten anteilig.
- Die Parteien begleichen alle ausstehenden Verpflichtungen innerhalb von sechzig (60) Tagen ab dem Kündigungsdatum.
4.6. Bei einer Abonnement-Vereinbarung erhält der Kunde für die Dauer der Abonnement-Vereinbarung eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung von Wardrobe zum Zweck der Zusammenarbeit mit Sunday und zur Integration von Sunday Wardrobe in sein eigenes CRM-System.
4.7. Diese Vereinbarung wird für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch, sofern nicht eine Partei der anderen Partei spätestens 1 Monat vor dem Enddatum der Abonnementvereinbarung ihren Rücktritt schriftlich mitteilt.
4.8. Jedes der folgenden Verhaltensweisen gilt ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Sunday als schwerwiegender Verstoß gegen die Vereinbarung:
5. Genehmigung
5.1. Der Kunde muss das Design ausdrücklich genehmigen, bevor die Produktion beginnt. Die Produktion beginnt nicht ohne diese Genehmigung. Eine solche Genehmigung muss schriftlich erteilt werden.
6. Gebühren
6.1. Die für die von Sunday im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen geltenden Gebühren finden sich in der Wardrobe-Plattform.
6.2. Unter den folgenden Umständen können jedoch zusätzliche Gebühren erhoben werden:
- Zusätzliche Gebühren fallen für Waren an, die der Kunde im Sunday Wardrobe einlagern möchte und die nicht von Sunday selbst hergestellt werden. Auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Packliste mit allen von Sunday angeforderten Produktdetails wird Sunday ein separates Angebot für die Einlagerung dieser externen Produkte erstellen.
- Anforderungen, Wünsche, Vorbedingungen oder Erwartungen des Kunden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vollständig offengelegt oder unklar sind.
- Fehlerbehebung und Störungsbeseitigung infolge von Updates oder Änderungen am CRM-System des Kunden, die die Integration mit Sunday Wardrobe beeinträchtigen.
- Unzureichende Mitwirkung des Kunden bei der Nutzung der Sunday Wardrobe-Plattform.
6.3. Sämtliche Steuern, einschließlich Mehrwertsteuer, sowie Zölle im Zusammenhang mit der Einfuhr oder Ausfuhr bestellter Merchandise-Artikel gehen zu Lasten des Kunden. Zusätzlich erstattet der Kunde Sunday diese Steuern und Abgaben.
6.4. Bei einmaligen Vereinbarungen beginnt die Bearbeitung über Sunday Wardrobe erst nach vollständiger Zahlung der Rechnungen für die bestellten Merchandise-Artikel und die Plattformnutzung.
6.5. Im Rahmen von Abonnementvereinbarungen müssen die von Sunday eingereichten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden.
6.6. Zahlungsverzug kann verschiedene Maßnahmen seitens Sunday nach sich ziehen, einschließlich der Aussetzung der Funktionalitäten von Sunday Wardrobe, der Fertigung und der Lieferung der bestellten Merchandise-Artikel.
6.7. Der Kunde verzichtet auf das Recht, Zahlungen im Falle eigener Ansprüche oder Beschwerden auszusetzen.
6.8. Umfasst die Vereinbarung mehrere Parteien, so haftet jede gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen.
6.9. Bei Kündigung kann Sunday Forderungen gegenüber dem Kunden aufrechnen, unabhängig davon, wann sie fällig werden, gemäß den belgischen Finanzvorschriften.
6.10. Die Vorlage eines Kontoauszugs durch Sunday genügt, um den vom Kunden geschuldeten Betrag festzustellen und nachzuweisen.
7. Rechte am geistigen Eigentum
7.1. Beziehen sich die Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken, Designrechte, Patente und andere Schutzrechte, auf Designs, die der Kunde Sunday für die Produktion von Waren überlassen hat, so bleiben diese ausschließliches Eigentum des Kunden. Der Kunde sichert zu, dass er alle notwendigen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen besitzt oder erworben hat, um solche Designs zu nutzen und Sunday zu deren Nutzung zu berechtigen.
7.2. Beziehen sich die Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken, Designrechte, Patente und andere Schutzrechte, auf Designs, die von Sunday für den Kunden erstellt wurden, so bleiben diese ausschließliches Eigentum von Sunday.
7.3. Die Rechte des geistigen Eigentums von Sunday, die bei der Ausführung des Auftrags/der Vereinbarung entstehen, werden ausschließlich bei der weiteren Ausführung (Produktion) dieses Auftrags oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sunday verwendet.
7.4. Sowohl Sunday als auch der Kunde ergreifen angemessene Maßnahmen, um die Rechte des geistigen Eigentums an den von Sunday erstellten Designs und den vom Kunden bereitgestellten Designs vor unberechtigtem Zugriff, Nutzung oder Offenlegung zu schützen. Sunday stellt sicher, dass das gesamte an der Produktion der Waren beteiligte Personal über die in dieser Vereinbarung festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen informiert ist und diese einhält.
7.5. Nach Abschluss der Produktion der Waren oder nach Beendigung dieser Vereinbarung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt, gibt Sunday alle Kopien der Designs des Kunden in ihrem Besitz an den Kunden zurück oder vernichtet diese Kopien auf Anweisung des Kunden sicher.
7.7. Der Kunde stellt Sunday von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Behauptung ergeben, dass die Designs des Kunden die Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen.
8. Logistikdienstleistungen
8.1. Sunday haftet nicht für Schäden gleich welcher Art während des Transports der Waren, einschließlich Verlust und verspäteter Lieferung, es sei denn, der Schaden wurde durch ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit von Sunday selbst verursacht.
8.2. Tritt während der Transportdurchführung ein Schaden auf, für den Sunday nicht haftet, wird Sunday sich nach besten Kräften bemühen, den Schaden des Kunden von der für den Schaden haftenden Partei zurückzufordern, und ist berechtigt, dem Kunden die damit verbundenen Kosten nach Zeit- und Aufwandsbasis in Rechnung zu stellen.
8.3. Die aktuellen Preise (wie sie am Datum dieser Vereinbarung gelten) für die oben genannten Lagerdienstleistungen sind in der Wardrobe-Plattform enthalten. Die aufgeführten Preise sind Schätzungen und können auf Grundlage des tatsächlichen Bestimmungsortes und der genauen Abmessungen des Pakets sowie im Falle von Preisaktualisierungen der Vertragspartner von Sunday angepasst werden. Die endgültigen Gebühren werden gemäß den zum Zeitpunkt des Versands gültigen Tarifen und Gebühren festgelegt. Sunday behält sich das Recht vor, bei Umständen, die weder vorhergesehen waren noch direkt von Sunday beeinflusst werden konnten, Anpassungen vorzunehmen.
9. Leistungen der Informationsmanagement-Plattform
9.1. Der Kunde lädt alle Kontaktdaten der vorgesehenen Empfänger sowie die spezifischen zu versendenden Merchandise-Artikel hoch. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, genaue und vollständige Informationen an die Sunday Wardrobe-Plattform zu übermitteln. Sunday übernimmt keine Verantwortung oder Haftung als direkte oder indirekte Folge ungenauer oder unvollständiger Informationen des Kunden.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, Sunday unverzüglich über technische Probleme mit Sunday Wardrobe zu informieren. Sunday verpflichtet sich, solche Probleme schnellstmöglich ohne zusätzliche Kosten außer den vereinbarten Gebühren zu beheben. Sunday kann jedoch nicht verpflichtet werden, Probleme zu beheben, die auf unberechtigte Änderungen an Sunday Wardrobe oder an dessen etwaiger Integration in das CRM-System des Kunden zurückzuführen sind.
9.3. Die Preise für die Nutzung der Sunday Wardrobe-Informationsmanagementplattform werden monatlich oder jährlich in Rechnung gestellt. Die Preise hängen vom Abonnementpaket des Kunden ab.
9.4. Jeder operative Eingriff unserer IT-Abteilung, der über die Fehlerbehebung hinausgeht, wird mit EUR 125,00/Std. zzgl. MwSt. berechnet.
9.5. Für den Fall, dass die Wardrobe-Plattform aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist, kann der Kunde Leistungen über alternative Wege anfordern, zum Beispiel per E-Mail. Leistungen können folglich angefordert werden, ohne dass die Plattform online sein muss.
10. Datenschutz
Beide Parteien müssen die einschlägigen Datenschutzgesetze einhalten, einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 und der Richtlinie über den Datenschutz und die elektronische Kommunikation 2002/58/EG (in der durch die Richtlinie 2009/136/EG aktualisierten Fassung). Dies umfasst die Sicherstellung der Einhaltung durch ihre Mitarbeiter, Vertreter, Bevollmächtigten und Subunternehmer.
11. Vertraulichkeit
Alle ausgetauschten Informationen, einschließlich Dokumente und Daten im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten, sind vertraulich. Die Parteien verpflichten sich, diese geheim zu halten und nur mit befugten Personen zu teilen. Bei Kündigung sind die Informationen zurückzugeben oder zu vernichten. Dies beeinträchtigt nicht die notwendige Verwendung der Informationen. Die Vertraulichkeit gilt 3 Jahre nach der Kündigung.
12. Sonstiges
12.1. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar werden, bleibt der Rest der Vereinbarung gültig. Wird die Einhaltung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung unmöglich, werden die Parteien zusammenarbeiten, um die Vereinbarung zu ändern.
12.2. Ein Verspäten oder Unterlassen der Ausübung von Rechten stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar, noch verhindert es deren zukünftige Ausübung.
12.3. Die Übertragung dieser Vereinbarung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
12.4. Im Falle eines Konflikts oder einer Inkonsistenz zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesondert zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Bedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsvereinbarungen, Service Level Agreements oder kundenspezifische Projektbedingungen) haben die ausdrücklich vereinbarten Bedingungen Vorrang.




